Donnerstag, 13. November 2008

Umweltrecht - Vorlesung 4 - 13.11.2008

Umweltrecht

Vorlesung 4

13.11.2008

Notizen und Stichwörter:

A. Grundlagen des Umweltrechts

I. Gemeinschaftsrecht

1. Die Europäische Gemeinschaft als Umweltgemeinschaft
2. Grundsätze der europäischen Umweltpolitik
3. Aktuelle Entwicklungen
4. Die Wirkungsweise der Richtlinien als Hauptinstrument der europäischen Umweltpolitik
  • Kapazität von heimischen und & fremden Abfällen
  • Entwicklung von Abfallwirtschaftsgesetz
  • es sollte keine Diskriminierung und Benachteiligung von Staaten innerhalb eines Staatenbundes geben
  • im Zweifelsfalle gilt für die Abfallentsorgung das Ursprungsprinzip => es soll dort entsorgt werden, wo der Abfall entstanden ist => Prinzip der nahen Entsorgung
  • NRW hat viele Verwertungsanlagen
  • Warenverkehrsfreiheit
  • D erhält Abfall von I => besser als gar keine Entsorgung !
  • verstehe persönlich nicht, warum die EU immer noch zulässt, dass die Abfallentsorgung in Süditalien in der Hand der Mafia liegt, dass muss für die Bürger doch ein unerträglicher Zustand sein
  • Umweltnotwendigkeit wird diskriminiert ???
  • Umweltministerium hat Streit mit wem ???
  • Protokollerklärungen
  • Wettbewerb - Kartellverdacht
  • Emissionshandel: diesmal sollen die Zertifikate nicht an die Konzerne verschenkt, sondern verkauft werden
  • VO (=Verordnungen) nationales Gesicht: betrifft Abfallexporte - Abfallverbringungsorte
  • Hauptinstrumentarium: Richtlinien => Mitgliedsstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen
  • sind die Richtlinien im Gesetz erkennbar ? => Bsp: Notwendigkeitsvorhaben, Umwelt vs. Bergvorhaben => Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • es gibt auch defizitäres Recht
  • Vollzug durch Behörden => unmittelbares Wirken der Richtlinien
  • Richtlinie fast wie VO => Nichtdurchführung stellt rechtswidrige Handlung dar
  • man bucht einen Karibikflug, kurz vor dem Rückflug geht die Fluglinie pleite, wer bezahlt den Rückflug ? => s.a. Zivilrecht
  • Abfallrahmenrichtlinie
  • deutsche Behörden
  • Grundgesetzvorschrift
  • Boden-, Wasser-, Emissionsrecht usw.
II Umweltpolitische Ziele
  • Erhalt/Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität
  • maßgeblicher Grundsatz im Umweltbereich
  • Vorsorgegrund
  • Kooperation
  • Einführung in das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
III Grundsätzliche private Entsorgungsverantwortung

IV Grundsätzlicher Vorrang der Abfallvermeidung
  • Produkte langlebig gestalten
  • Baukastensystem
  • Produktverantwortung
V Flexible Überwachung
  • Stufensystem: Versorgungs- und Nachweispflicht
VI Anforderungen an die Betriebe
  • Sachverhalt
  • Unternehmer ist Eigentümer
...Frenz ist ein feiner Mensch, aber es war schwer, bei seiner Vorlesung wach zu bleiben ... sein Buch ist super, aber der Vortrag: allein schon beim Gedanken schlafe ich ein ... sein Kollege und Rechtsanwalt Müggenborg ist dagegen ein sehr lebendiger Mensch, und auch der Richterpräsident vom Aachener Landgericht und seine Vortragsweise sind sehr interessant ... wie mein Alter schon sagt: es gibt Profs, die schreiben sehr gute Literatur, aber ihre Vorträge kann man getrost vergessen ...

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