- Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.
- Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.
- Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.
- Beispiele: Strafzettel für eine Ordnungswidrigkeit, Dienstverhältnis bei Beamten.
Strafrecht
- Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
- Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen.
- Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht.Durch den internationalen Menschenrechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.
Bürgerliches Recht
Das Bürgerliche Recht ist ein Teilgebiet des Privatrechts. Es enthält die generellen Regelungen des Rechtsverkehrs der Bürger untereinander.
Nicht zum bürgerlichen Recht zählen demgegenüber die nur für spezielle Personengruppen oder Regelungsbereiche geltenden Vorschriften des Privatrechts, wie vor allem das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Die wichtigste aber nicht einzige Rechtsquelle des bürgerlichen Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Prozessrecht
Prozessrecht umfasst alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und die Durchführung eines Prozesses im Sinne eines Gerichtsverfahrens regeln.
Die betrifft so unterschiedliche Fragen wie:
Prozesse sind
- insbesondere Zivil- und Strafprozess,
- aber auch Verwaltungsgerichts-,
- Arbeitsgerichts-
- Finanzgerichts-
- oder Sozialgerichtsverfahren.
Daneben gibt es die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Begriff Prozessrecht bzw. genau genommen das Verfahrensrecht, zu dem das Prozessrecht gehört, wird zum Teil als Gegenbegriff zum materiellen Recht angesehen (siehe auch formelles Recht).
Materielles Recht
- Materielles Recht ist die Summe der Rechtsnormen, die Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten regeln.
- Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung (Prozessrecht) und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Zum Teil wird daher auch das Begriffepaar materielles Recht ggü. Prozessrecht verwendet.
- Beispiel: Wenn man ein Auto kauft, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung. Wird man später vor Gericht verklagt, weil man nicht gezahlt hat, regelt das formelle Recht den Ablauf des Prozesses, mit dem der Verkäufer seine Kaufpreisforderung durchzusetzen versucht.
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