Umweltmanagment - Methoden - Klausurtipps
- wann wird Gefahrgutrecht angewendet im Sinne der Verordnung ?
- Ist es in den geschilderten Fällen anwendbar, ja oder nein ?
- keine Definitionen auswendig lernen, sich aber Übersicht im Gesetz verschaffen !
- Fallschilderung: verschiedene Personen
- 1) Zeichnung unbedingt erstellen => flaches Y
- wir fangen beim Fahrer an: wer hat ihm den Auftrag gegeben. Ist derjenige wiederum von einer anderen Person beauftragt / motiviert worden ?
- Au = Auftraggeber
- A = Absender
- B = Beförderer
- V = Verlader, Verpacker, Umfüller
- E = Empfänger
- Definition + Unterschiede herausfiltern
- Mitarbeiter ist nicht Gefahrgutbeteiligter, sondern das "gefahrgutbeteiligte" Unternehmen
- Ausnahme der Fahrzeugführer als Einzelperson
- im Y gibt es eine Papierschiene, sie ist eine starke "Brachialschiene"
- s.a. Folien
- in Fass = Verpackungsvorgang
- in Tankwagen = Befüllungsvorgang
- viele Definitionen haben nichts mit Logik zu tun, man muss es nur wissen
- Verladung = Besitzübertragung
- der letzte Besitzer ist der Verlader
- wer ist der Erste, wer wurde von wem angestoßen ?
- wie ist die Ware auf den LKW gekommen
- Zuordnung ist wichtig
- 6,7, 9-11
- 25 (überblicken)
- 41
- 50-68: was heute erläutert worden ist.
- acht Begriffe werden in der Klausur eine Rolle spielen, einer ist Fehlinformation, da steht ein Strich
- ohne Zeichnung ist alles wie Kraut und Rüben
Teil II: techischer Teil
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