Herr Hasemann vom Justizzentrum Zimmer 2.399 zückt seinen Taschenrechner und sagt:
"Sie haben keinen Anspruch auf eine (limitierte) Auszahlung von ihrem (gesperrten) Konto".
Begründung: ihm fehle vom 8.6.2009 bis zu dem Tag der Pfändung des Kontos (22.6.2009) eventuelle Zahlungseingänge. Gestern konnte mir noch der Bankangestellte einen aktuellen Kontostand von 276 Euro ausdrucken ... den Automaten mit den lückenlosen Buchungsnachweisen konnte ich schon gar nicht mehr in Anspruch nehmen.
Auf den Verweis, dass meine einzige Einnahmequelle die RWTH war bis Ende Mai, wurde abgeschmettert: "Ich kann ja nicht ersehen, ob sie zwischendurch einen höheren Betrag erhalten haben, zum Beispiel von ihrer Oma".
Meine Oma ist gestorben, und heute auch meine letzte Hoffnung !
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