- er macht sich nicht strafbar, wenn er Fälle aus seiner Praxis beschreibt, wichtig ist nur, dass Originalnamen, Schauplätze etc. nicht wiederzuerkennen sind --- bei einer Person hat er sich die Genehmigung eingeholt => ergo: das gilt erst recht für Blogeinträge => alles o.k. solange keine eineindeutige Zuordnung gegeben ist !!!
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