Donnerstag, 12. November 2009

Persönlichkeitsrecht verletzt, Blitzerfoto/Video

entnommen aus:

meganeboard.de

3. Oktober 2009 12:18

Zitat:

Hallo ich habe ein interessantes Thema gefunden.

Zitat:

"Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen."Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt.
  • Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt.
  • Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen.
  • Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah!
  • Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.
  • Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein.
  • „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick.
  • Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.
  • Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
  • Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...! " Zitat Ende
Hier der Link für das Urteil:

[...]

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