Sonntag, 17. Januar 2010
Die Europäische Kommission ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr. Sie hat jedoch auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Die Mitglieder der Kommission (umgangssprachlich als EU-Kommissare bezeichnet) sind in ihren Entscheidungen unabhängig und sollen nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Hierfür werden die Ende 2009 nominierten Mitglieder der Kommission Barroso II vom 11. bis 19. Januar 2010 von den jeweils für ihre Ressorts zuständigen Parlamentsausschüssen befragt. mehr
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