Stufe 1: Allgemeine Ausbildung zur Befähigung von Kranführern
5 Teilnehmer
Programm für autodidaktisches Lernen
in Gruppe erarbeitet
Lernmodus
Testmodus
Prüfung: 40 Fragen, bestanden bei 8 (Mulitple choice)
danach praktische Übungen Abus - Schwenkkran mit 500 kg Gewicht (Tragfähigkeit bis 1500 kg)
Fragen + Notizen + Infos
Mindestalter 18 Jahre
Körperliche Eignung
ausreichende Sehfähigkeit, Reaktions- und Hörvermögen,
Regelung nach BG-Grundsatz (G25)
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
geistige und charakterliche Eignung
Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge
Fähigkeit, Signale zu lernen, umsetzen und anwenden zu können
zuverlässig, verantwortungsbewusst, umsichtig
erfolgreicher Abschluss: Ausbildung und Nachweis
danach erfolgt erst die Beauftragung durch Unternehmer
Schutzausrüstung
Kleidung + Schutzschuhe + Handschuhe + Schutzbrille + Gehörschutz etc.
Unfälle passieren nicht, Unfälle werden verursacht
Ziel der Ausbildung:
Das Ziel der Ausbildung ist es, Sie zu einem verantwortungsbewussten Führer von Kränen (=Kranführer ;-), der sein Arbeitsgerät in jeder Situation sicher bedienen kann.
Dazu gehört im Einzelnen:
Unfallverhütungsvorschriften + betriebliche Regelungen
Vorschriftsmäßiger Umgang mit Kranen
umsichtiger und vorausschauender Umgang insbesondere mit Kollegen
sicherer und ordentlicher Transport mit den zum Teil sehr schweren Lasten
***
Ausbilder sagt, dass die Bedienung immer mehr vom Boden aus erfolgt, nicht mehr so oft aus der Höhe
Beim praktischen Teil hat man sofort gemerkt, worin die eigentliche Schwierigkeit besteht
zielgenaues Absetzen der Last
ruhige Kontrolle, so dass die Last minimal zur Seite schwenkt => minimale Pendelbewegung !
Kollege (jahrelanger inoffizieller Kranführer) gibt sehr guten Tipp:
beim Schwenken nicht "kontern" sondern in die gleiche Richtung fahren => die Last verharrt im Idealfall in Ruhe
von keinem nervös machen lassen, selbst wenn der Chef zur Eile mahnt => nicht die Last soll dich kontrollieren,du sollst die Last kontrollieren !
Auswahl und Prüfung der richtigen Anschlagmittel ( (=Befestigungsmaterial zwischen Kran und Last, z.B. Schäkel, Kralle etc.)
Programm (hier nur die wichtigsten + kniffeligen Fragen)
Einführung
Stufe 1 berechtigt nicht die Nutzung von Dreh- und Trumkränen (gesonderte Ausbildung)
Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
erste rechtlichen Grundlagen schon im Jahre 1700 v.Chr.
aus dem Codex Hammurapi
wenn ein Baumeister ein Haus baut für einen Mann und macht seine Konstruktion nicht stark, so dass es einstürzt ... und kommt ein Sklave um, so gebe der Baumeister einen Sklaven vom gleichen Wert
1516 Reinheitsgesetz für Bier in Bayer
1884 Bismarck: Einführung der Unfallversicherung => daraus entstehen in der weiteren Folge die Berufsgenossenschaften
Prävention, Höchstmaß an körperlicher Unversertheit per Grundgesetz gefordert und festgelegt
Recht allgemein GG:
Pyramidenform
Basis: Normen, Richtlinien, Regeln (=Empfehlungen, Beschreibungen)
2. Stufe: Verordnungen, Tarife, Unfallverhütungsvorschriften
Spitze: Gesetz
konkrete Anwedung:
Betriebssicherheitsverordnung
(f.Unternehmen und Arbeitgeber)
Maschinenverordung
(Umsetzung der Maschinen EG-Richtlinie in deutsches Recht, Hersteller z.B. von Krananlagen, CE-Zeichen)
UVV "Kran"e BGV D6
Arbeitgeber/Unternehmer
§ 3a: Beschaffung sicherer Maschinen und Anlagen
§ 34: Ersellen von Betriebsanweisungen
§ 29: Ausbildung der Fahrer
§ 25: Veranlassen der Sachkundigenprüfung
Arbeitnehmer/Kranfüher:
§ 30: Melden von Mängeln
§ 31: Beachtung der Tragfähigkeit
§ 30: Einstellen des Kranbetriebes bei Mängeln
§ 30: Tägliche Einsatzprüfung
Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Rechtliche Bestimmungen bei Übertretungen
wer wird für was und wie zur Verantwortung gezogen ?
Schwere der Pflichtverletzung am Beispiel:
Gabelstapelfahrer + Mitarbeiter, der auf den beiden "Zinken" steht
Fahrlässig: "Ich habe nicht daran gedacht !"
Grob fahrlässig: "Ich habe darauf vertraut, dass der Kollege nicht von den Gabelzinken fällt !"
Vorsätzlich: "Die Vorschrift hat mich gestört, deshalb habe ich sie nicht beachtet. "
Cave: bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft die Kosten vom Verursacher einforden, selbst wenn der Vorgesetzte es verlangt hat => Handeln wider besseren Wissens !
strafrechtliche Verfolgung wenn fahrlässige Körperverletzung vorliegt
Pflichten des Kranführers, die sich aus den Vorschriften ergeben:
Beachtung der von den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften
Menschen, Material und Betriebseinrichtungen vor Schäden bewahren
Krananlagen in Kenntnis ihrer Wirkungsweise richtig und schonend bedienen
Abstimmung der Tätigkeiten im Team mit den Anschlägern
Betriebsanleitung, wer darf was nutzen
BGG 921
Unterweisung
Unfallgeschehen
vor 30 Jahren (1970) war die Unfallstatistik dreimal so hoch
heute geschehen noch ca. 1,1 Millionen Arbeitsunfälle
die meisten sind Transportunfälle
Unfallschwerpunkte bei
Lastaufnahme
Transport
Absetzen der Last
Konzentration und Umsicht beim Transport garantiert die Sicherheit von Mensch und Material => Minivon Vermeidung und Minimierung von Gefahrenpotenial
Art, Aufbau und Funktion
Steuereinrichtung, Bedienelemente
Sicht- und Funktionsprüfung
KranbetriÜeb
Abschlussprüfung
***
Überall auf dem Gelände stehen metallene Aschenbecher:
Fuß + rundes Behältnis
darüber gestülpt ein Kegel mit kleiner Öffnung, so dass man "abaschern" kann + nur die Zigarettenstummel und Asche hineinpassen !!!
Windfang + O2-Entzug + kein grober Abfall kann in die Aschenbecher gelangen wegen der kleinen runden Öffnung
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