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1 Einleitung 4
2 Der Herrschaftsantritt des Caligula 7
2.1 Die fehlende Designation 7
2.1.1 Die unklare Nachfolge 7
2.1.2 Die Kandidaten 7
2.1.2.1 Gemellus 8
2.1.2.2 Claudius 8
2.1.2.3 Caligula 8
2.1.3 Die fehlende Adoption10
2.2 Das Testament 10
2.3 Die Übertragung der Vollmachten 13
2.3.1 Die imperatorische Akklamation und die Rolle des Militärs 14
2.3.2 Die Legalisierung des Herrscherwechsels und die Rolle des Senats 14
2.3.3 Die Plebs urbana und die Komitien 17
2.3.4 Die sogenannte Lex de imperio 18
2.3.5 Der Kaiser als Privatpatron und der Gefolgschaftseid von Aritium 19
2.3.5.1 Die Widmung 19
2.3.5.2 Der Wortlaut 20
2.3.5.3 Die Bedeutung 20
2.4 Exkurs: Die Rolle Caligulas 21
3 Zusammenfassung 26
2 Der Herrschaftsantritt des Caligula 7
2.1 Die fehlende Designation 7
2.1.1 Die unklare Nachfolge 7
2.1.2 Die Kandidaten 7
2.1.2.1 Gemellus 8
2.1.2.2 Claudius 8
2.1.2.3 Caligula 8
2.1.3 Die fehlende Adoption10
2.2 Das Testament 10
2.3 Die Übertragung der Vollmachten 13
2.3.1 Die imperatorische Akklamation und die Rolle des Militärs 14
2.3.2 Die Legalisierung des Herrscherwechsels und die Rolle des Senats 14
2.3.3 Die Plebs urbana und die Komitien 17
2.3.4 Die sogenannte Lex de imperio 18
2.3.5 Der Kaiser als Privatpatron und der Gefolgschaftseid von Aritium 19
2.3.5.1 Die Widmung 19
2.3.5.2 Der Wortlaut 20
2.3.5.3 Die Bedeutung 20
2.4 Exkurs: Die Rolle Caligulas 21
3 Zusammenfassung 26
Einleitung
Am 16. März 37 stirbt Tiberius unter ungeklärten Umständen.
- Die in Misenum anwesenden Prätorianer rufen Caligula zum Imperator aus.
- Die Bevölkerung Campaniens leistet Caligula den Treueid (1).
- Dieser teilt dem Senat seine Ausrufung zum Princeps mit und bittet den Senat um Bestätigung dieses Aktes (2).
- Caligula und Gemellus, leiblicher Enkel des Tiberius, erben zu gleichen Teilen, doch auf Betreiben Caligulas annulliert der Senat das Testament. (4)
- Der Herrschaftsantritt des fünfundzwanzigjährigen Caligula scheint somit ohne Komplikationen vonstatten gegangen zu sein.
- Anders als seine beiden Vorgänger Augustus und Tiberius, denen die einzelnen Regierungsvollmachten nach und nach übertragen wurden, erhält Caligula alle Vollmachten en bloc und an einem Tag.
- Caligula war zudem gänzlich Privatmann und ohne jede öffentliche Verdienste oder Befugnisse. (8)
- Er hatte bis dato lediglich die Quaestur erreicht und war der Bevölkerung lediglich als Sohn des Germanicus (9) bekannt.
- Der Herrschaftsantritt Caligulas ist somit ein historischer Präzedenzfall mit Modellfunktion.
- Timpes These von der allmählichen Institutionalisierung des Prinzipats (10),
- Pabsts (11)
- Frage, wie man eigentlich römischer Kaiser wird
- schließlich Flaigs These, dass die verfassungsrechtlichen Fragen nebensächlich seien, sondern ein wohlausbalanciertes „Akzeptanzsystem“ Voraussetzung und Garantie für Machterwerb und Machterhalt eines Einzelnen bildet.
- Der Antritt eines Herrschers mag sicherlich nicht unbedingt ein umfassendes Bild über die ganze Regentschaft und damit auch gar über eine etwaige Weiterentwicklung, Schwächung oder gar Institutionalisierung (12) des Prinzipats insgesamt geben.
- Gleichwohl betreten beim Herrscherantritt in den vorliegenden Quellen quasi all jene Akteure die Bühne, die für Machterwerb und Machterhalt des jeweiligen Herrschers eine Rolle spielen.
- Nicht nur die Rolle des Senats, des Militärs oder das unklare Verhalten des Vorgängers Tiberius spielen dabei m.E. eine Rolle, sondern auch die Bevölkerung – sowohl die plebs urbana als auch die Bevölkerung Italiens.
- In der Forschungsliteratur kommt dieser Aspekt kaum zum Tragen, liefert er doch einen Hinweis auf die zumindest von der Bevölkerung unterstellte auctoritas (14) des jungen Prätendenten.
Es ist äußerst bemerkenswert, wie ein scheinbarer politischer Außenseiter an die Macht gelangt.
- Caligula war meiner Ansicht nicht der verkommene und ängstliche Schützling des Prätorianerpräfekten Macros, wie Tacitus ihn darstellt, sondern der machtbewusste und durchaus geschickte Protagonist seiner Thronbesteigung und wusste trotz seiner „niedrigen Trümpfe“ (15) sein Spiel um die Macht zu gewinnen.
- Diese „Trümpfe“, die offenkundig ausreichten, um den fünfundzwanzigjährigen Urenkel des Augustus an die Macht zu bringen, sollen jedoch zunächst anhand der Quellen untersucht werden.
- 1 siehe dazu weiter unten zum Treueid von Aritium
- 2 Christ hält dies zu Recht für "staatsrechtlich nicht unerheblich." Christ, S. 209
- 3 Tiberius vererbt größere Legate an Soldaten, römische Bürger, Vestalische Jungfrauen, sowie magistri vicorum. Suet, Tib.76
- 4 Suet Cal 14; Dio 59, 3,1-2
- 5 Christ, S.210; Cassius Dio 59.3.1-2
- 6 Wie es Augustus mit seinen Favoriten und letztendlich mit Tiberius selbst durch Adoption vollzogen hatte.
- 7 Barrett S. xix
- 8 Timpe S.62f, Flaig 220,
- 9 Christ S.208, Barrett S. xix, Gastritius 6.2-1
- 10 Timpe S. 63f
- 11 Pabst, Comitia, S203 f.
- 12 Timpe S. 54 f, Flaig S. 219
- 13 Verwendung des Begriffes siehe Flaig S. 176 ff; vgl Pabst S 207
- 14 die angemessenste Übersetzung für "auctoritas" wäre hier wohl "Ansehensmacht" in Abgrenzung zu "potestas", die die Vollmacht eines übertragenen Amtes beinhaltet. "auctoritas" begründet auf persönliche Verdienste, nicht auf übertragene Vollmachten. Schlüsselstelle ist die berühmte Selbstaussage des Augustus aus RG 34.
- 15 Flaig, S.220
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