Dienstag, 25. Januar 2011

 (ARD)

Steuerministerium in Dänemark, dort ist im Gesetz verankert:
  • auf Anfragen der Behörde müssen Banken Auskunft und Einsicht geben
Parallelwege

Finanzamt
  • erfasst vom "kleinen" Bürger z.B. durch Lohnsteuerkarte alle Finanzströme
aber
  • das Bankgeheimnis ist verfassungsrechtlich (?) geschützt. 
Das wiederum schüzt die Leute, die an der Finanzbehörde vorbei auf Privatkonten durch "Waschen" ihr Geld lagern.
  • So einfach, wie effektiv.

... aha, gute Aussage vom Kommentator bzgl. der "Gorch-Fock" 
  • (sinngemäß) Die Opposition sollte auch nicht zu laut tönen, denn so ahnungslos sind sie in dieser Angelegenheit auch nicht.
Genau, die Opposition soll Fakten, Fakten und nochmals Fakten auf den Tisch legen + Lösungsvorschläge:
  • "Wir mosern nicht rum, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, bitte schön: hier die Fakten !"
 * * *

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