Samstag, 23. April 2011

Gedankenexperiment:

Darf man eigentlich eine Person, die einer Straftat überführt worden ist und die einen geschädigt hat mit  folgenden Worten beschimpfen ?

Du stinkender Hurensohn

oder

Du dumme Schlampenfotze

Kann man dann nicht selber ob dieser Beleidigungen straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden ?

. . .

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