Montag, 19. September 2011

Der Gerichtssaal

... normalerweise schaue ich schon lange nicht mehr diese gestellten Shows, Serien und Aufklärungssendungen auf den Billigsendern wie Sat1, RTL, Pro 7 oder ähnliche, aber diese eine Sendung mit "Richter Alexander Hold" habe ich diesmal ausnahmsweise nicht mit der FB übersprungen. Am Ende der Sendung hat der Richter sogar zwei bekannte Politiker zitiert und auf den jüngsten Fall von Kahn-Strauß hingewiesen ...

Inhalt:

Der beliebte Bürgermeister Sebastian Eich ist wegen sexueller Nötigung angeklagt. 
  • Vor den Wahlen läuft noch alles gut für Eich. 
  • Als er geschäftlich unterwegs ist und die Nacht in einem Hotel verbringt, kommt eine junge Angestellte weinend aus seinem Zimmer und beschuldigt ihn der sexuellen Nötigung. 
Hat der verheiratete Angeklagte wirklich versucht, sie unter Gewaltanwendung zum Sex zu zwingen ?

Fazit:

In den allermeisten Fällen, wo Mädchen, junge Frauen und Frauen die Männer jeden Alters anklagen wegen sexueller Beleidigung, Nötigung und Vergewaltigung, müsste für die Klägerinnen gestimmt werden. Im Falle für die Klägerinnen, muss festgestellt werden, auf welcher Stufe der "Täter" sich schuldig gemacht hat.

Dafür ist es wichtig, die Tat in drei Phasen zu unterteilen, nämlich in 
  • I) "Kennenlern- und Annäherungsweise"
  • II) "Art und Weise der Abwehr bzw. der Abweisung
und 
  • III) wie der Täter auf ein verbales oder nonverbales "Nein" reagiert hat => hat er vom "Opfer" abgelassen oder hat er sich derart sexuell hineingesteigert, dass eine Grenze überschritten worden und es zu Nötigung und Vergewaltigung gekommen ist ?!
Gerade der Übergang von II) nach III) ist so wichtig, weil viele Männer sich noch in diesem Moment bewusst werden und auch schlagartig (!) eingestehen können, dass sie etwas falsch gemacht haben, obwohl sie vielleicht fest im Glauben waren, dass auch die Frau es gerne mag und zur Entwicklung sexuell aufgeladener Situationen beigetragen hat => Irren ist menschlich !

Vielleicht sollten auch mal Frauen gesetzlich festlegen, wie und was zu sanktionieren ist und was nicht, damit jeder weiß, auf welcher Sprosse einer Kriminalitäts- und Verbrechensleiter man sich begeben kann, wenn man seine Libido und sein sexuelles Verlangen nicht im Griff hat, obwohl es Bordells und Puffmuttern gibt.

* * *

(... es gibt natürlich auch Frauen, die genau wissen was sie machen, die genau wissen, wie der Mann jetzt reagieren wird, aber hier gilt trotz allem: auch Schlampen sind kein Freiwild !)

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