Mittwoch, 8. Mai 2013

Die Bestandsdatenauskunft (=Lauschen, Abhören, Bespitzeln, Spionieren, Überwachen)

Zitat

Der deutsche Bundesrat hat der umstrittenen  



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Die Bestandsdatenauskunft ist bisher in Paragraf 14 des Telemediengesetzes geregelt.[14]

http://bda.protestwiki.de/images/thumb/e/e8/StaatBDADINA1.JPG/800px-StaatBDADINA1.JPG

Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf nach Paragraf 14 Absatz 2 Telemediengesetz der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke
der Strafverfolgung,
  • zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder,
  • zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes 
oder
  • des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum 
erforderlich ist.

https://netzpolitik.org/wp-upload/wissen-was-jeder-macht.jpg

Polizei und Geheimdienste sollen nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Paragraf 113 durch den Bundestag am 22. März 2013 künftig sehr persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen und das automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden.[15] 
  • Der Bundesrat stimmte dem am 3. Mai 2013 zu.
Nach Meinung der Kritiker dieser Gesetzesänderung sollten PIN, Passwörter und IP-Adressen hingegen überhaupt nur herausgegeben werden, wenn wegen einer schweren Straftat ermittelt wird.[16][17]

[...]
 
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