Dienstag, 18. November 2008

Bürgerliches Recht - Vorlesung 4 - 18.11.2008

Bürgerliches Recht

Vorlesung 4

18.11.2008

Genehmigungs- und Umweltrecht


Notizen + Stichwörter:
  • Mangelnde Geschäftsfähigkeit
  • Kind ab sieben Jahren ist nur auf Basis der Höhe seines Taschengeldes geschäftsfähig => Taschengeldparagraph §104
  • aber Schutz der Parteien (hier Minderjährige) geht vor §104 => niemand kann einem Kind einen Handyvertrag andrehen
  • Anfechtungserklärung
  • §183 ? => Scherzerklärung (§116 bis §118)
  • heute war an Ruhe nicht zu denken, im EPH-Gebäude (Komplettsanierung) dröhnte eine Hilti, die Bohrgeräusche ließen teilweise die Bänke erzittern
  • größere Bedeutung haben Fälle der Anfechtung
  • Anfechtungsgründe 119, 120, 123
  • Fallbsp: ein Mann kauft Eheringe mit dem Glauben "Sie wird schon ja sagen", er irrt, die Hochzeit findet nicht statt => es existiert keine Inhaltserklärungsversuch => Irrtum im Motiv ;-) => keine Anfechtung möglich
  • 119, Darlegung ist kein Beweis, trotzdem sollte man so gut wie möglich die Sachlage darstellen/erklären
  • Inhaltsirrtum: während einer Versteigerung hebt ein Mann seine Hand, um seinen Freund zu grüßen: der Versteigerer fasst das als ein "Ja" auf, ausgerechnet beim letzten Gebot für eine Weinsammlung => dabei mag der vermeintlich Letztbietende keinen Wein sondern nur Bier => Anfechtung wegen Irrtum zugestehen => es existieren trotzdem Nachweisprobleme
  • 120: Anfechtung wegen falscher Übermittlung (s.Bote)
  • ähnliche Fälle wegen Versprecher und Schreibfehler
  • Fallbsp: Dieter Bohlen gibt eine Autogrammstunde ... eine Person schiebt ihm eine Verkaufserklärung unter => Erklärungsirrtum
  • verkehrswesentlich: ...
  • Fallbsp 37: ?
  • Anfechtungserklärung: Grund angeben, wenn er sich nicht aus den Umständen erklärt
  • nach 9 Jahren stelle ich fest, dass der Ehering nicht aus Gold ist => hier darf der Kauf angefechtet werden, weil die Frist von 10 Jahren nicht überschritten ist
  • viele Anfechtungsgründe werden erst nach Jahren entdeckt, z.B. Fälschungen !
  • Rechtsfolge der Anfechtung
  • 122: Schadensersatz
  • nicht zu ersetzen: Erfüllungsschaden
  • 123: Anfechtung auch wegen arglistiger Täuschung (Lüge etc.,), Sonderfall
  • widerrechtliche Drohung

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