Bürgerliches Recht
Vorlesung 4
18.11.2008
Vorlesung 4
18.11.2008
Genehmigungs- und Umweltrecht
Notizen + Stichwörter:
- Mangelnde Geschäftsfähigkeit
- Kind ab sieben Jahren ist nur auf Basis der Höhe seines Taschengeldes geschäftsfähig => Taschengeldparagraph §104
- aber Schutz der Parteien (hier Minderjährige) geht vor §104 => niemand kann einem Kind einen Handyvertrag andrehen
- Anfechtungserklärung
- §183 ? => Scherzerklärung (§116 bis §118)
- heute war an Ruhe nicht zu denken, im EPH-Gebäude (Komplettsanierung) dröhnte eine Hilti, die Bohrgeräusche ließen teilweise die Bänke erzittern
- größere Bedeutung haben Fälle der Anfechtung
- Anfechtungsgründe 119, 120, 123
- Fallbsp: ein Mann kauft Eheringe mit dem Glauben "Sie wird schon ja sagen", er irrt, die Hochzeit findet nicht statt => es existiert keine Inhaltserklärungsversuch => Irrtum im Motiv ;-) => keine Anfechtung möglich
- 119, Darlegung ist kein Beweis, trotzdem sollte man so gut wie möglich die Sachlage darstellen/erklären
- Inhaltsirrtum: während einer Versteigerung hebt ein Mann seine Hand, um seinen Freund zu grüßen: der Versteigerer fasst das als ein "Ja" auf, ausgerechnet beim letzten Gebot für eine Weinsammlung => dabei mag der vermeintlich Letztbietende keinen Wein sondern nur Bier => Anfechtung wegen Irrtum zugestehen => es existieren trotzdem Nachweisprobleme
- 120: Anfechtung wegen falscher Übermittlung (s.Bote)
- ähnliche Fälle wegen Versprecher und Schreibfehler
- Fallbsp: Dieter Bohlen gibt eine Autogrammstunde ... eine Person schiebt ihm eine Verkaufserklärung unter => Erklärungsirrtum
- verkehrswesentlich: ...
- Fallbsp 37: ?
- Anfechtungserklärung: Grund angeben, wenn er sich nicht aus den Umständen erklärt
- nach 9 Jahren stelle ich fest, dass der Ehering nicht aus Gold ist => hier darf der Kauf angefechtet werden, weil die Frist von 10 Jahren nicht überschritten ist
- viele Anfechtungsgründe werden erst nach Jahren entdeckt, z.B. Fälschungen !
- Rechtsfolge der Anfechtung
- 122: Schadensersatz
- nicht zu ersetzen: Erfüllungsschaden
- 123: Anfechtung auch wegen arglistiger Täuschung (Lüge etc.,), Sonderfall
- widerrechtliche Drohung
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