Umweltmanagement Grundlagen
Vorlesung
28.1.2009
Umweltgesetzbuch
(Rechtsanwältin Bianca Theis)
Stichpunkte:
Wesentliche Ausschnitte aus einem großen Konzept
Vorlesung
28.1.2009
Umweltgesetzbuch
(Rechtsanwältin Bianca Theis)
Stichpunkte:
Wesentliche Ausschnitte aus einem großen Konzept
Teil 1 Umweltgesetzbuch (UGB)
Veranlassung:
- Vereinfachung, Beseitigung der Unübersichtlichkeit
- Schaffung einheitlicher übergreifender Vorschriften
- Stärkung des Umweltschutzes
- Gesetzesgebungskompetenz zwischen Bund und Länder aufgeteilt
- Rahmengesetzgebungskompetenz (Bund)
- Wasser & Naturschutz
- 1.9.2006: Föderalismusgesetz /reform
- Einführung d. Vollkompetenz für den Bund
- Abweichungsgesetz für die Länder => abweichende Regelungen betreffen aber nicht den Kernbereich !
- Entstehung des UGB
- 1. Referentenentwurf zum UGB 2009 v. 19.11
- Versendung des überarbeiteten Entwurfs an Länder und Verbände (Mai/Juni 2008)
- Abschluss der Ressortabstimmung am 25.11.2008
- Kabinettsbeschluss ???
- Abschluss des Gesetzesentwurfes ???
Sechs Bücher und zwei Verordnungen
UGB II: Wasserwirtschaft
UGB III: Naturschutz
UGB IV: Nicht-ionisierende Strahlung
UGB V: Emissionshandel
- UGB I -VI
- Überführung weiterer Materialien
- Kernstück d. UGB
- allg. Vorschriften udn vorhabensbezogenes Umweltrecht
- Gültigkeit, Prinzipien
- Kerneelement, Vorhabensverordnung
- es wird nicht erfasst: Bergbau, Flughafen etc.
- orientiert sich immer an immissionsrechtliche Genehmigung
- Bündelung von immissionsschutz- und wasserrechtlliche Zulassungsverfahren
- weniger Genehmigungsbescheide ?
- planerische + einache Vorhabensgenehmigungen (z.B. Wasserausbau, Deponiebau ...)
- Anspruch auf Erteilung der Genehmigung
- Ermessensspielraum der Behörden
- Voraussetzungen gegeben ?
- Abwägung zw. öffentlichen und privaten Belangen
- Verfahrenvereinheitlichungen
- Längere Entscheidungsfristen
UGB II: Wasserwirtschaft
UGB III: Naturschutz
UGB IV: Nicht-ionisierende Strahlung
UGB V: Emissionshandel
Wesentliche Änderungen
- Harmonisierung der umweltrechtlichen Vorschriften
- größere Vollzugsfreundlichkeit + modifiziertes Umweltrecht
- Stärkung der strukturellen Kontinuität
- Europatauglichkeit
- Wirtschaftlichkeit
Teil 2 Novelle Abfallrahmenrichtlinie
Verfahrensstand:
- Entwurf / Komission
- Änderungsvorschläge / Parlament
- Umweltausschuss / Parlament
- ...
Aufbau des Abfallrechts
hierarchisch aufgebaut:
Wesentliche Kernpunkte der Novelle
Abfallbegriff => Präzisierung
***
Nebenbemerkung:
europäische Abfallhierarchie ist fünfstufig:
Auswirkungen der Abgrenzungsfrage
Teil 3 Deponiebrecht
Deponievereinfachungsverordnung
Phase 1: Errichtung einer Deponie
- EG-Recht => Bundesrecht => Landesrecht => Ortsrecht (Satzungen)
- Abfallbegriff
- Verantwortung
- dreistufige Abfallhierachie
- Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung
- Abfallvermeidung durch Produktverantwortung des Herstellers
- Konkretisierung der allgemeinen Pflichten
Wesentliche Kernpunkte der Novelle
- Abfallbegriff
- Fünfstufig
- Abgrenzung u. Nebenprodukt
- Ende der Abfalleigenschaft
- Abfallverwertung (3 Unterbegriffe)
Abfallbegriff => Präzisierung
- Anwendungsausschluss für unbewegliche Sachen
- Geltungsbereichsregelung
- Korrektur des EUGH-Urteils "van de Walle" (Urteil v. 7.9.2004, Rs -1/03, Bsp: Erdboden)
- Vorschriften d. AbfRRL neu sind für die Regelungen
***
Nebenbemerkung:
- Boden fällt unter Bodenschutz: sobald aber etwas ausgehoben bzw. ausgegraben wird greift das Abfallrahmenrichtliniengesetz
- Komitolieverfahren
- wann beginnt ein sekundärer Brennstoff? => ist es Produkt oder Abfall ?
- Begriffe sind manchmal grenzwertig
- aus der Veränderung der Abfalleigenschaft ergeben sich auch Konsequenzen für Transport, Lagerung etc.
- im Ansatz der Versuch der Katalogisierung
- Vermeidung
- energetische oder stoffliche Wiederverwertung
- Beseitigung
europäische Abfallhierarchie ist fünfstufig:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, z.B. energetisch
- Beseitigung
- Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung
- Ressourcensubstitution, muss nicht zwangsläufig i.d. eigenen Anlage, kann auch außerhalb der der Entsorungsanlage erfolgen.
- s. Verwerterstatus v. MVA
- Energieeffizienzkriterien
Auswirkungen der Abgrenzungsfrage
- Überlassungspflichten
- "Andienungssplicht" ?
- Anlagenplanung
- grenzüschreitende Entsorgung
- Preise
- Entsorgungsverträge
- Versprecher: "Ich habe Anfälle, äh, nein, ich meine "Abfälle"
- Regelungen auch für die AKP-Staaten (Atlantik, Karabik und Pazifik)
- AKP = Atlantik-Karabik-Pazifik
Teil 3 Deponiebrecht
- nationales Recht
- aktuelller Stand der Entwicklung
- grundlegende Überlegung, da sechs Vorschrifen sich überkreuzen
- viele Querverweise, es wird unübersichtlich
- => Vereinfachung angestrebt: aus sechs mach 1
Deponievereinfachungsverordnung
- Artikelverordnung
- Artikel 1 ist relevat
- die neue DepV - Anwendungsbereich
- Deponieklassen (I-V): nach Gefahrenklasssen
Phase 1: Errichtung einer Deponie
- Standardanforderung
- geologische Barrierre (geringe Durchlässigkeit ... etc.)
- Basisabdichtungssystem (Dicke, Abdichtungskompetenz (Funktionserfüllung über einen Zeitraum von 100 Jahren)
- Ablagerungsspase
- Stillungsphase
- Nachsorgephase
- Deponieersatzbaustoffe
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