Spielfilm, F,CDN 2000
Saint-Pierre, eine kleine französische Atlantikinsel, ist Mitte des 19. Jahrhunderts Schauplatz einer absurden kriminalhistorischen Begebenheit.
Der Seemann Neel Auguste ersticht eines Nachts betrunken einen Mann und wird daraufhin zum Tode verurteilt.
- Da das Hängen und Erschießen von Verurteilten aus humanitären Gründen vom französischen Staat verboten wurde, kann die Vollstreckung nur mittels der Guillotine erfolgen.
- So bleibt dem Gouverneur Saint-Pierres nichts anderes übrig, als nach Paris zu schreiben und eine Guillotine zu erbitten.
- Der Verurteilte soll bis zu seiner Hinrichtung in einer Zelle ausharren und wird der Aufsicht des Kapitäns unterstellt.
- Bis zu seiner Hinrichtung darf der Mörder der Kapitänsfrau bei kleinen Verrichtungen in Haus und Hof zur Hand gehen.
- Außerdem macht er sich im Dorf nützlich.
- Er kümmert sich um Pflanzen, repariert Dächer und lernt lesen.
Der Gouverneur der Insel versucht den Kapitän immer wieder davon zu überzeugen, den Gefangenen einzusperren, um bei der Hinrichtung nicht den Zorn des Volkes auf sich zu ziehen.
- Der Kapitän liebt seine Frau jedoch so sehr, dass er ihr keinen Gefallen auszuschlagen vermag.
(Quelle: tvtv.de, arte)
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(In Gesellschaftskreisen und Lebensgemeinschaften, wo mörderisches Gedankengut und eine humane Scheinwelt von Geburt an gepflegt werden, und in denen fortlaufend verängstigte Menschen gezüchtet werden, die keine freien Gedanken und Wolken ziehen lassen wollen, findet noch jeder seinen Henker.)
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