Mittwoch, 27. Juni 2018

I.N. - D.U.B.I.O. - P.R.O.R.E.O.

Bemerkung:

Da die Revisionsgerichtsverhandlung auf Kantonalebene zum größten Teil in "Schwizerdütsch" gehalten wurde - nur der Pflichtverteidiger hat flüssig in einem verständlichen Hochdeutsch gesprochen - können Wörter, Zitate, Bemerkungen und Prozessverlauf hier fehlerhaft protokolliert sein.

Daher auch das fragmentartige Erscheinungsbild, das wiederum symptomatisch für einen Fall ist, der auf den ersten Blick für den Staatsanwalt und Menschen mit "Bild-Mentalität" sonnenklar ist, aber für den fairen und ausgewogenen Betrachter sich nicht als eindeutig erweist.



* * * *

Die Anwesenden versammeln sich in einem Vorraum, der sich als Rathaussaal entpuppt. Es werden alle Beteiligte auf der Parterre gründlich von mindestens drei sehr freundlichen Polizisten überprüft.

Man gelangt von dem Plenumsaal durch eine kleine Tür - sie erscheint einem wie eine Geheimtür - in den eigentlichen Gerichtssaal. Beide Räume sind vertäfelt. Im ersten hängen drei überdimensional große Ölgemälde, im zweiten sind viele Sprüche in altdeutscher Schrift aufgemalt.

Ein Glockenton um 8:15 leitet die Verhandlung ein.

Im Gerichtssaal sitzen vorne erhöht die Ger, zu ihrer Rechten ein Richter und zu ihrer Linken eine Richterin. Unterhalb sitzen ein Mann und Frau, wobei einer von ihnen den gesamten Verlauf bis nach 19:15 schriftlich protokolliert.

Die Richterin eröffnet die Verhandlung, in dem sie alle begrüßt  und auf Formalitäten wie Handies auszuschalten oder keine Tonaufnahmen zu machen, hinweist.

Es wird die Angeklagte Kassandra B. hineingeführt, die sich in die 1. Reihe mit einer Polizistin hinsetzt.
  • Sie macht einen ruhigen Eindruck, 
  • weiße dünne Stoffhose und Jacke mit Streifen, lange schwarze glatte ungebundenes Haar, blass-weiße Haut, 
  • schaut nicht betreten auf den Boden oder Tisch, sondern hat die meiste Zeit den Blick nach vorne.
  • Schätzungsweise ist sie zwischen 1.60m - 1.65m groß, ca. 60kg schwer,
  • ihre Stimme ist ruhig und verhalten.
Dahinter sitzen der Staatsanwalt (links) und ihr Strafverteidiger (rechts).

In der dritten Reihe sitzen alle diejenigen, die an den Tischen handschriftlich als auch auf dem Laptop Notizen machen wollen, ca. acht an der Zahl.

In der letzten Reihe sitzen weitere Zuschauer, ca. acht, es handelt sich um eine öffentliche Gerichtsverhandlung.

Strafverteidiger:
  • Marianne B. (Mutter), Beteiligung, 12.6.2018 zurückgezogen
  • Rückzug der Zivilklage, keine Rechtsverteidigung vonnöten
  • Urteil von der ersten Verhandlung vor einem Jahr, 
  • Berufung mit: kein Mord und keine Körperverletzung
  • => keine Anfechtung für Vorladung, auch Strafverfahren
  • Privatklägerin, keine Teilnahme
  • Verfahrensanträge, dicke Packen Papier werden verteilt, zuerst der Richterin
1)
  • Arztbericht, Erkrankung, Verhältnis zum Vater
  • 13.12.2015, Zurechnungsfähigkeit, Sachverständige
2) 
  • Krankengeschichte
3)
  • ...
4) Fotodokumentation

5) Betreuung in Haftanstalt, Sicherheitshaft

Begründung:

  • Nov. letztes Jahr
  • langjährige Behandlung
  • Präsidialverfügung, abgelehnt => wg. keine wesentlichen Erkenntnisse
Es geht um die Angeklagte sehr viel.

Schuldspruch:
  • stützt sich auf Indizien
  • Aussageverhalten d. Beschuldigten beeinflusst durch Persönlichkeit & Konstitution
  • 25 Jahre Strafverteidiger => genug Menschenkenntnisse
  • Gewissheit, Tod von Mann und Vater
  • Suizidalverhalten, Poizistin, Pistole
  • 2 1/2 Jahre Haft, auf & ab => eklatant
  • ADHS + Hyperaktivität, Antrieb, emotionale Störung, Impulsivität
  • Kassandras gesamte Kindheit, schwankende Konstitution
  • Staatsanwalt setzte sie unter Druck => aber ein glaubhaftes, konsistentes Aussageverhalten kann nur ohne Druck zustande kommen
  • Dr. Knecht => genügt nicht
  • Teilgeständnisse im Gutachten => genügen nicht den allerhöchsten Anforderungen
  • Auftrag, 3-4 mal eingestochen => kann nicht sein
  • 1. Sept. 2016 besucht der Staatsanwalt sie nur für 6 1/2 Stunden
  • Vorgeschichte
  • Fr. Dr. Sommerhalder, klinisch psychologische Abklärung, ADHS-Syndrom
  • ... und was macht der Staatsanwalt ? Er holt Auskunft vom Arbeitgeber ein
40 seitiges Gutachten, Exploration:
  • kein Arztbericht, keine Krankengeschichte => wird dem Ganzen nicht gerecht !
  • + hätten den Jugendpsychiater einholen sollen
  • + Krankengeschichte
  • + Beziehung zum Vater, Umfeld uvm. 
Folglich hat das Kantonsgericht in erster Instanz trotz Mangels an Indizien und Beweisen in fataler Weise einen falschen Schuldspruch erlassen.

In 2. Instanz (heute):
  • muss seriös und umfassend abgeklärt werden ohne Hintergrund
  • außergewöhnliche symbiotische Beziehung
  • korrigierendes Gutachten muss ADHS und dessen Einfluss klären
  • eine Ablehnung dieser Forderung ist nicht richtig
  • Staatsanwalt => zieht weite Kreise
  • Belastendes muss im Gleichgewicht mit Entlastendem sein
  • Viele belastenden Zeugen, aber Ehemann, Fr. Dr. Sommerhalder wurden nicht befragt => hätten auch entlastend wirken können
  • mündliche Befragung, schriftliche Gutachten
  • Dilemma: Strafverfolgungsbehörde beachtet keine relevanten Sachverhalte
  • Fr. Dr. Sommerhalder kennt den Fall aus der Zeitung
  • Kinderpsychiatrie: 10 Jahre psychologische Begleitung, zuletzt: 15.6. - 12.8.2015
  • Einweisungszeugnis
  • Überlegung: zentrale Verfügung
(tobeco)

* * * *

Grundsätzliche Überlegungen:

Vielleicht entscheidet das Gericht in Schaffhausen in 2. Instanz in der Revisionsverhandlung heute um 17h nach drei Gesichtspunkten:


oder wie mein "Alter" als weltreisender Pfarrer sinngemäß gesagt hat:

2) Gewisse Straftaten - so hart und ungerecht es auch für die Angehörigen, Freunde und Bekannte der Opfer de facto erscheint - können nicht mit dem Maß gemessen werden wie für geistig Gesunde, wenn der oder die Täter zur Tatzeit psychisch bzw. geistig erkrankt waren.

Das wollte der Strafverteidiger mit der Anhörung von Fr. Dr.S. erreichen, was aber leider abgewiesen wurde.

oder

3) So hart und ungerecht es de facto auf die Angehörigen, Freunde und Bekannte der Opfer wirkt, alle Täter haben die Chance der Resozialisierung, Rehabilitation und Integration in die Gesellschaft,  das ist eine elementare Säule eines Rechtssystems und -staates.

Auch das hat der Rechtsanwalt von der Tochter dem Hohen Schweizer Gericht dargelegt.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass Punkt 2+3 von einem FAKTUM ausgehen und sich mit Punkt 1 nicht so einfach vereinigen lassen, da letzterer eine mögliche Einigung zwischen Justitia und Bürger im Rahmen eines INDIZIENPROZESSES darstellt.

. . . .

Am Folgetag um 17h stellt das Gericht fest, dass die mosaikartigen Indizien ausreichen, um Kassandra B. schuldig zu sprechen. Das Strafmaß wird auf 15.5 Jahre Haft festgelegt. Kassandra soll nach fast 2 1/2 Jahren Isolationshaft in ein ordentliches Frauengefängnis überführt werden. Mutter und Tochter streben nach einem unabhängigen Gericht in 3. Instanz, das wäre das Bundesgericht.



Keine Kommentare: