Das erste kann man nicht vebieten, das zweite ist als Verbrechen einzustufen und zu sanktionieren, da hier die Intimität und Unversehrtheit des schutzbefohlenen Heranwachsenden willentlich verletzt und gebrochen wird. (s.a. Ausnutzen von Gefühlen und Vertrauen + gibt es Ausnahmen, wie sind sie zu bewerten ?)
Im Prinzip stößt hier eine kindlich-jugendliche Neugier und eine vertrauensvolle Suche nach Verständnis und Geborgenheit auf erwachsene sexuelle Gier und Unreife gepaart mit krimineller Energie, wo billigend die Zerstörung der Psyche des Opfers in Kauf genommen wird.
Vermutlich entwickeln sich die meisten Pädophilen aus allen Schichten und Berufssparten im Laufe der Zeit gekennzeichnet durch Sucht und Entgleisung immer deutlicher in Richtung Vorsatz, bei dem auch das Internet eine beliebte und effektive Methode war, ist und weiterhin bleibt auf der Suche nach dem nächsten Opfer in Nöten - ein weiterer sicherer Ort ist nach wie vor die eigene Verwandschaft und/oder Bekanntschaft."
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