Zitat:
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Ein Rückhaltebecken ist ein künstlich angelegtes Becken, das dazu dient, größere Mengen Wasser zu speichern.
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weiter: Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Hauptschluss, Nebenschluss, Grundablass, Hochwasserentlastung, Abgrenzung zu Talsperren ...
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Überschwemmungsgebiete sind freizuhalten
Zitat:
- Außerdem sollen früher bei Hochwasser überschwemmte Gebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, möglichst wieder hergestellt werden.
Zu
den Überschwemmungsgebieten gehören alle Flächen, die an oberirdische
Gewässer grenzen und bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen
werden.
- Ferner fallen alle Gebiete darunter, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung dienen.
Die
Überschwemmungsgebiete können per Verordnung durch die untere
Wasserbehörde festgesetzt werden; solche gesetzlichen
Überschwemmungsgebiete gibt es im Landkreis Peine an der Fuhse und einem
Teil ihrere Nebengewässer sowie an der Aue/Erse.
In einem Überschwemmungsgebiet dürfen nicht ohne Genehmigung der Wasserbehörde
In einem Überschwemmungsgebiet dürfen nicht ohne Genehmigung der Wasserbehörde
- - Grünland in Ackerland umgebrochen,
- - die Erdoberfläche erhöht oder vertieft,
- - bauliche Anlagen hergestellt oder geändert,
- - Baum- und Strauchpflanzungen angelegt und
- - Stoffe, die den Hochwasserabfluss hindern können, gelagert
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