Samstag, 16. Februar 2008

Widerstandsrecht


1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



..es wäre für viele Staaten dieser Welt gut, wenn sie ihre eigene Verfassung in föderalistischer Zusammenarbeit schützen und in die Tat umsetzen, wie Deutschland es macht...mag nicht alles Gold sein, was in Deutschland passiert, aber es stinkt noch nicht zum Himmel, wenn ich mir andere totalitäre Staaten anschaue !

Ich möchte mit keinem Land dieser Welt tauschen, wenn es um Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und Rechtssicherheit geht. Doch auch hier gilt: Demokratie und Freiheit sind keine (!!!) Selbstläufer, jeder mündige Bürger muss sich in der Diskussion, im Disput mit anderen und mit kritischem Hinterfragen die Verfassung und die Grundrechte schützen.

Schaue ich mir aber die Trägheit und Passivität in Wort und Tat und die allzu beschämende ärmliche Informationsbeschaffung vieler Zeitgenossen an, auch unter Freunden und Kumpels, dann wundert es mich nicht, dass auch hier immer mehr Grundrechte unterwandert werden. Mit "Bildzeitungsmentalität", schlechter Medienpolitik und Träumerei ist Deutschland nicht geholfen ... der geforderte Ruck durch dieses Land durch alle Schichten ist noch lange nicht zur Zufriedenheit realisiert !

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