- um 11:15 bei der AR.GE gewesen, um mich anzumelden: an der Infotheke lassen sie keinen mehr hoch
- "Sie sind zu spät" !
- "Ja, Sie müssen sich vor 10h anmelden !"
- "Außerdem steht das auf dem blauen Zettel"
"Auf dem blauen Zettel steht: 10-12h. Dann schicken Sie mich bitte nach oben, ich kann warten"
Vorsprache
Mo, Di, Do und Fr 10-12h Uhr
Vorherige Anmeldung an der AR.GE-Theke im Eingangsbereich unbedingt erforderlich
Meine Meinung:
Man kann, was die Formulierung "vorherig" geteilter Meinung sein. Es kann heißen
***- "Das geht nicht, wir haben gerade eben die "Aufforderung" bekommen, keinen mehr hochzulassen"
- "Das geht nicht, oben warten schon vier Leute. Kommen Sie am Montag wieder"
- "Beim Arzt müssen Sie sich ja auch vorher anmelden"
Vorsprache
Mo, Di, Do und Fr 10-12h Uhr
Vorherige Anmeldung an der AR.GE-Theke im Eingangsbereich unbedingt erforderlich
Meine Meinung:
Man kann, was die Formulierung "vorherig" geteilter Meinung sein. Es kann heißen
- Melden Sie sich vor 10h an
- Bevor Sie zur Vorsprache vorgeladen werden, müssen Sie sich an der AR.GE-Theke anmelden. Das vorherig ist aber zeitlich nicht eindeutig. Man kann genauso gut es verstehen: Bevor ich beraten werden will, muss ich eine Vorbedingung leisten, in diesem Fall, einfach sich vorher anmelden, und zwar in der vorgegebenen zeitlichen Frist von 10-12h !
Damit aber keine Zweifel und Streitigkeiten aufkommen, muss es eindeutig lauten:
Melden Sie sich vor 10 Uhr an !
Der eigentiche Fehler bestand darin, nicht darüber nachgedacht zu haben, dass es auch mehrere Bewerber gibt, die ebenfalls innerhalb dieser zwei Stunden beraten werden wollen. Also wäre es angebracht gewesen, eher überpünktlich zu sein, um allen Eventualitäten und Unsicherheiten aus dem Weg zu gehen !
***
Feststellung von CT
- Sei pünktlicher als die anderen !
- "Gebe dem Arbeitsamt immer Recht, dann wird es Dir im Land des Honigs und der Milch gutgehen !"
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