Montag, 7. September 2009

Das Gefängnis

Ausschnitt eines B1-Blocks





Als Typ-F-Gefängnis oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (türkisch F-tipi cezaevleri oder F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.

  • Diese wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen militanter Organisationen erbaut.
  • Sie dienen zudem der Verwahrung von Personen, die unter anderem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden.
  • Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe und dauert nach Art. 47 des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten an.
  • Im Gegensatz zur normalen lebenslangen Haftstrafe erfolgt die Inhaftierung stets in den im Gesetz und den Bestimmungen genannten Typ-F-Anstalten.
  • Als Vorbild für die ab dem Jahr 2000 eröffneten Gefängnisse kommen (US-)amerikanische und europäische Hochsicherheitsgefängnisse in Betracht. mehr

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