(Quelle: tvtv.de, ARD)
- Es geht um Mörder, Vergewaltiger und andere Gewalttäter - allein in den letzten Monaten wurden mehr als ein Dutzend Schwerverbrecher freigelassen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach die deutsche Regelung der Sicherheitsverwahrung gerügt hatte.
- Wohin mit den freizulassenden Tätern?
- Wie kann die Gesellschaft vor Schwerstverbrechern geschützt werden?
- Verstößt die Sicherungsverwahrung gegen das Recht auf Freiheit?
Darüber diskutieren bei "Beckmann":
Jörg Scholz (seine Tochter Carolin wurde 2005 ermordet)
- Am 15. Juli 2005 wird die 16-jährige Schülerin Carolin Scholz in einem Waldstück vergewaltigt und getötet.
- ein einschlägig Vorbestrafter, der kurz vor dem Mord aus siebenjähriger Haft entlassen worden war.
Prof. Michael Osterheider (Forensischer Psychiater)
- Er gilt als Kapazität der forensischen Psychiatrie.
- Nicht alle Täter sind therapierbar.
Jörg Kinzig (Professor für Strafrecht)
Der Kriminologe unterstützt das Urteil der Straßburger Richter und wirft dem deutschen Gesetzgeber Versäumnisse vor:
- Auch für Straftäter gälten die Menschenrechte, und die Sicherungsverwahrung müsse sich vom Strafvollzug unterscheiden.
Dr. Joe Bausch (Gefängnisarzt und "Tatort"-Gerichtsmediziner)
Als Arzt der Justizvollzugsanstalt Werl betreut er auch rund 40 Sicherungsverwahrte.
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