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Allgemeiner_Teil_(BGB)
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Allgemeiner_Teil_(BGB)
Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des bedeutendsten Gesetzes des deutschen Privatrechts, ist den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB, den vier Büchern des
als "Buch 1", das die §§ 1–240 umfasst, vorangestellt.
- Das BGB ist ein systematisch-abstrakt konzipiertes Gesetz, das versucht, Doppelregelungen zu vermeiden.
- Deshalb gibt es einen Allgemeinen Teil.
- Dieser enthält gemeinsame Regeln, die auch für die übrigen vier Bücher gelten.
- Im Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht sind nur noch die Regelungen enthalten, die die spezifische Sachmaterie betreffen.
- Man spricht dabei von Klammertechnik.
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