entnommen aus:
Hausarbeit, 2003, 20 Seiten
Autor: Verena Hollenborg
Zitat:
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Die Beamten sind Teil unserer Gesellschaft.
- Sie unterstehen oft negativer Kritik und müssen sich vor Gegnern des Berufsbeamtentums rechtfertigen.
- Doch trotz aller Kritik hat das deutsche Beamtentum schon viele Regierungswechsel und Krisen überstanden.
- Doch hat das Berufsbeamtentum mit seinen „hergebrachten Grundsätzen“1 auch in Zukunft eine Chance sich durchzusetzen?
- Und wozu braucht man überhaupt Beamte?
- Zuerst möchte ich einen Überblick über die Ursprünge des Berufsbeamtentums mit seiner Entwicklung vom Absolutismus bis zur heutigen Zeit gegeben.
- Anschließend gehe ich näher auf die Perspektiven der Beamten und die daraus folgende notwendige Modernisierung des Berufsbeamtentums ein.
1. Die Ursprünge des Berufsbeamtentums
Die Ursprünge des Beamtentums reichen bis weit in die Vergangenheit hinein.
- Schon 2400 v.C. gab es im Alten Ägypten ein Heer von Beamten.
- Sie waren in der Verwaltung als Schreiber tätig und unterlagen einer strengen Hierarchie.
- Die „heutige(n) Beamten sind dem Staat und dem Gesetz verpflichtet“.
- Dieser Grundsatz des Beamtentums wurde in Europa erst im 18. Jahrhundert eingeführt.
1.1 Das Berufsbeamtentum im Absolutismus
Die Einführung des Beamtentums in die Ständegesellschaft des Mittelalters war wie eine kleine Revolution.
- Die Beamten mussten sich gegen den Adel durchsetzen, der damals das Land regierte.
- Er verwendete ausgediente Soldaten als Beamte weiter.
- Die Beamten wurden durch einseitigen Hoheitsakt in das Beamtenverhältnis berufen.
- Ihre Aufgabe war es, ihrem König mit voller Hingabe zu dienen.
- 1. Pflichtbewusstsein (diesen Eindruck hat man von heutigen Politikern nicht: zumindestens heben sie sich nicht deutlich und vorbildlich genug vom Otto-Normal-Bürger ab )
- 2. Sachkenntnis (diesen Eindruck hat man heute besonders von Spitzenpolitikern nicht: die Vermittlung von Daten, Fakten, Informationen und stichhaltigen Argumenten werden stattdessen gerne mit Phrasen, Füllwörtern und große Sprüchen überlagert + Diskreditierung des politischen Gegners = Ablenkungsmanöver !)
- 3. Unbestechlichkeit (diesen Eindruck hat man heute nicht, weil Bestechlichkeit sich in vielen Gewändern und Gesichtern zeigt ... in Deutschland kann wenigstens von einer verdeckten Korruption gesprochen werden (s. Lobbyismus, Wahlspenden, Vergünstigungen etc.), im Ggs. zu einer offenen und unverhohlenen Korruption in vielen Scheindemokratien, Entwicklungs- und Schwellenländern)
- Aus diesem Grunde erweiterte Friedrich II. von Preußen, der auch „Friedrich, der Große“ genannt wird, das Beamtentum, indem er das „Allgemeine Preußische Landrecht“ schrieb.
- Dieses trat 1794 in Kraft.
Die wichtigsten Grundsätze des Allgemeinen Preußischen Landrechts waren, dass der Staatsdienst als Lebensberuf galt und öffentlich-rechtlich begründet wurde.
- Es durften keine einseitigen willkürlichen Entlassungen durch den Staat mehr durchgeführt werden.
- Zudem wurden ein differenziertes Disziplinarrecht und Qualifikationsexamina eingeführt.
- Dieses Gesetz brachte ebenso wie das Allgemeine Preußische Landrecht einen Schutz für die Beamten vor willkürlichen Entlassung.
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