Montag, 22. September 2008

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

- per email erhalten -

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XYZ

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht, den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet. Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.


... und auf so was fallen die Leute massenweise herein. Lassen sich einschüchtern und zahlen. Und später ärgern sie sich über ihre eigene Dummheit und Feigheit !

Es gilt: solange du deine eigene handschriftliche Unterschrift nicht gegeben hast, kann dir auch keiner Phantom-Dienstleistungen in Rechnung stellen.

Sei also vorsichtig mit der allzu freizügigen Vergabe von persönlichen Unterschriften im Alltag, es sei denn, du bist Lukas Podolski, dessen Unterschrift jeden Fußballfan ehren würde !

Keine Kommentare: