Montag, 23. Mai 2011

"Das Grundgesetz"

Was hat im Grundgesetz eine "Ewigkeitsgarantie" und darf nicht verändert werden ?
  • a) föderale Struktur
  • b) Volljährigkeit mit 18
  • c) Mitgliedschaft in der EU
  • d) Hauptstadt Berlin
20:22 ich tippe auf a)

* * *

... "Tag der Verfassung" ... (WWM)

. . .

2 Kommentare:

Despo hat gesagt…

muss a sein

Anonym hat gesagt…

Wie viel Geld hätte man denn für die richtige Antwort bekommen?