Samstag, 10. Januar 2009

Harmonielehre / Harmonik

Definition
  • Harmonik (von lat.-griech. harmonia, „Zusammenfügung, Einklang“) ist ein umfassender Begriff der Musiktheorie und -praxis für den Zusammenklang verschiedener Töne.
  • Seit der Entwicklung der mehrstimmigen Musik engte sich die Bedeutung der Harmonik mehr und mehr auf den gleichzeitigen Zusammenklang verschiedener Stimmen ein.
  • In dieser heute vorherrschenden engeren Bedeutung umfasst Harmonik alle stilistischen Formen des Zusammenklangs von Musik, beginnend bei der frühen Mehrstimmigkeit des europäischen Mittelalters bis hin zu Klangstrukturen der Avantgarde.
  • Wie die Mehrstimmigkeit ist die Harmonik daher eine primär abendländisch-europäische Entwicklung.

Unter Harmonielehre wird dagegen die systematische Erfassung der Akkordgestalten und des tonalen Klangraumes verstanden, verbunden mit methodischen Anleitungen zur fehlerfreien Handhabung der Klangverbindungen im Sinne der traditionellen Vorgaben der Musik innerhalb der dur-moll-tonalen Epoche (ca. 1600 bis in die Gegenwart).


Lernlinks:

Einführung in die funktionale Harmonielehre von ©

Christian Köhn


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