Mittwoch, 4. Februar 2009

Umweltmanagment - Methoden - Klausurtipps

Umweltmanagment - Methoden - Klausurtipps

1 Teil: Rechtlicher Teil
  • wann wird Gefahrgutrecht angewendet im Sinne der Verordnung ?
  • Ist es in den geschilderten Fällen anwendbar, ja oder nein ?
  • keine Definitionen auswendig lernen, sich aber Übersicht im Gesetz verschaffen !
  • Fallschilderung: verschiedene Personen
  • 1) Zeichnung unbedingt erstellen => flaches Y
  • wir fangen beim Fahrer an: wer hat ihm den Auftrag gegeben. Ist derjenige wiederum von einer anderen Person beauftragt / motiviert worden ?
  • Au = Auftraggeber
  • A = Absender
  • B = Beförderer
  • V = Verlader, Verpacker, Umfüller
  • E = Empfänger
  • Definition + Unterschiede herausfiltern
  • Mitarbeiter ist nicht Gefahrgutbeteiligter, sondern das "gefahrgutbeteiligte" Unternehmen
  • Ausnahme der Fahrzeugführer als Einzelperson
  • im Y gibt es eine Papierschiene, sie ist eine starke "Brachialschiene"
  • s.a. Folien
  • in Fass = Verpackungsvorgang
  • in Tankwagen = Befüllungsvorgang
  • viele Definitionen haben nichts mit Logik zu tun, man muss es nur wissen
  • Verladung = Besitzübertragung
  • der letzte Besitzer ist der Verlader
  • wer ist der Erste, wer wurde von wem angestoßen ?
  • wie ist die Ware auf den LKW gekommen
  • Zuordnung ist wichtig
Folien:
  • 6,7, 9-11
  • 25 (überblicken)
  • 41
  • 50-68: was heute erläutert worden ist.
  • acht Begriffe werden in der Klausur eine Rolle spielen, einer ist Fehlinformation, da steht ein Strich
  • ohne Zeichnung ist alles wie Kraut und Rüben

Teil II: techischer Teil

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