Donnerstag, 25. Oktober 2007

Abfallrecht, Einführungsveranstaltung

Abfallrecht

Dauer: 2 Semester

Einleitung:

24.10 Rechtsentwickling zur Kreislaufwirtschaft

31.10 Notwendige Systembestandteile - Verankerung im Gesetz

07.11 Produktverantwortung zw. gesetzlichen Regelungen u. freiwilliger Selbstverpflichtung

14.11 Von der Idee der Produktverantwortung bis zu den Novellen der Verpackungsverordnung, Organisation von Rücknahmensystemen

Termin für Teilklausur vor der Folgevorlesung

21.11 Alltag im Haushalt - Anknüpfungspunkt für Abläufe in der Kreislaufwirtschaft


...Rest siehe CampusInfo...


- Herr mit Fliege wirkt ganz sympathisch, offen gegenüber Anregungen

- Prof. war vorher Ingenieur mit beratender Funktion bis hin ins Parlament, da er aber im Laufe der Zeit mit immer mehr juristischen Handhabe, Rechtsvorschriften + Juristen selber zu tun hat, spezialisiert er sich auf Recht => Studium + Promotion + Professur

- Rechtsvorschriften als wichtiger Baustein, Bewußtsein vermitteln

- Studien- + Doktorarbeitbegleitung

- Anmeldung zur Teil- + Hauptklausur bei Fr. Weranek (nimmt immer einen dreimonatigen Welpen mit, sehr süß => ein kleines Kraftpaket)

- 21.11.07 => 11:30 - 14.00
- 19.12.07 => s.o.
- 13.02.08 => s.o.

- europäische Prägung => von Brüssel wird delegiert => EU-Staaten müssen es in nationales Recht umwandeln => Deutschland als Vorreiter in Sachen Abfallwirtschaft ?

- Rekommunalisierung vs. Privatisierung

- unterschiedliche Formen - Richtlinien

- EU als Staatenbund/geflecht - Vorgaben
  • harmonische Bestimmungen - vergleichbare Bedingungen -
  • Rahmenbedingungen für alle Mitgliedsstaaten
  • nach zwei Jahren Umsetzung in verbindliches nationales Recht - Form und Wahl der Mittel bleibt jedem Staat überlassen
  • Unterverordnung => untergesetzliche Normen/Regelwerke
  • Richtlinie => gilt für die Mitgliedstaaten
  • Verordnung => unmittelbare Geltung für jeden Euro-Bürger

- 1991 - Vorgabe - Deponie

- 1975 erstmalige Novellierung der Abfallrahmenrichtlinien, Konkretisierung -> Bewertungsaufgabe -> Präambeln -> für Auslegungsschwierigkeiten

- Abfallrecht = Enteignungsrecht ? - wie wird Abfall definiert -> wenn jemand seinen verschlissen Hut auf die Straße wirft, wird er zum Abfall -> wenn ein anderer ihn aufhebt und nutzt, ist er wieder kein Abfall (Chamäleoneffekt)

- regelmäßige Überprüfung und Überwachung seitens der Behörde

- Verursacherprinzipien

- Polizeirecht - Person für Zustandfsührung oder der Verhaltensstörer

- Nachsorge: theoretisch für 30 Jahre => natürlich bis 300 Jahre - impliziert z.B. Wasserüberpüfung

- Nachweisrecht in 30 Jahren realisiert

- Registerrecht elektronisch geführt

- System of developement -> Nachhaltigkeit d. Bewirtschaftung -> natürliche Ressourcen

- Abfallvermeidung + Recycling

- Anlagentechnik

- in Deutschland gab es mal 50.000 Deponien, mittlerweile sind es nur noch 300

- Altlastenrecht

- Ende 1980 - Verpackungsrichtlinien

- steigende Abfallmengen + BIP geht hoch => Kohärenz

- Markt von 100 Milliarden Euro bei 1,5 Millionen Arbeitsplätze in der EU

- Rohstoffe im Abfall

- ENCO - Geschäftsführer

- URBAN MINING => große Städte => Rohstofflieferant

- Strategie: Abfallvermeidung + Deponie + Verbrennen + Recyclen

- Recyclinggesellschaft: von der Wiege bis zur Bahre

- Umweltfragen sind verknüpft mit volkswirtschaftlichen Aspekten

- Ressourceneffizienz

- IVU => ganzheitliche Entsorgung, integrierte Ansätze

- Abfall -> s. Bsp. Benzin, das beim Tanken danebenläuft => Bodenschutz, beweglich oder Boden in situ

- finnische Vorgänge: Chrom Tageabbau -> seitliche Ablagerung vom Abfüllen -> wenn man nicht so richtig weiß, was man damit anfangen kann -> Wiederverwendung ?

- Begriffsbestimmung: Nebenerzeugnis -> z.B. Schlacke

- wann hört ein Stoff auf, Abfall zu sein: wenn er wieder aufbereitet ist => 250E/Tonne Aufbereitung

- Verwertung vs.Beseitigungsmaßnahmen durch öffentliche Entsorgungseinrichtungen

- 5stufig: Vermeidung - Verwertung - Verwendung - Vorbereitung zur Wiederverwendung (z.B. Reinigung) - Recycling (stoffliche + energetische Verwertung) - Beseitigung

- Entsorgungsautarkie, auch für Siedlungs- Verwertungsabfälle

- Importverbot: z.B.: in Tschechien wird mit viel Geld aus EU-Fördermitteln eine teurer Müllverbrennungsanlage gebaut...jetzt soll Abfall aus Portugal für Geld verbrannt werden - no way: so würde Tschechien doppelt verdienen

- Abfallwirtschaft ist Kreislaufwirtschaft (Zirkulation der Wertstoffe)

- stählerne Eimer mit Lackfarbe = > Schrottpresse => Anhaftung der Lackfarbe => platzen durch Reibungskräfte ab => Metall wird wieder blank

- Abfallregime

- www.iar.rwth-aachen.de / Kreislaufwirtschaft / Wirtschaftskreislauf

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