Montag, 19. März 2012

Politik verkauft "Volkseigentum"

 Camerons Privatisierungsplan 

Chinesen sollen Britanniens Straßen retten

 entnommen aus:

 
Zitat:

Die britische Infrastruktur liegt danieder, jetzt will Premier Cameron einen Plan verkünden, um das Straßennetz zu renovieren.  
  • Investoren sollen einige Strecken übernehmen. 
Bei der Privatisierung setzt der Regierungschef vor allem auf Chinesen.

[...]

Die britische Opposition kritisierte Camerons Plan und verwies auf Erfahrungen mit früheren Privatisierungen
  • "Die Minister scheinen entschlossen, die Fehler der Bahn-Privatisierung zu wiederholen", sagte die Labour-Abgeordnete Maria Eagle. 
Diese habe die Fahrpreise senken sollen, aber stattdessen "mächtigen Interessengruppen die Gelegenheit gegeben, Passagiere auszunehmen und gleichzeitig die Kosten für die Steuerzahler zu erhöhen".

[...]

Kommentar von 


Wie im Artikel schon erwähnt wurde ist die Privatisierung der Bahn voll in die Hose gegangen.
  • Das Bahn- Netz ist so schlecht in England, dass man es mit Ost-Deutschland nach der Wende vergleichen muss UND die Fahrkartenpreise sind höher als in Deutschland.
Die Investoren wollen und müssen auch Profit machen, d.h. hohe Preise bei tiefen Kosten. Dass kann nicht gut gehen...

Warum werden die Infrastruktur und Ver- und Entsorgungsbetriebe nicht staatlich gehalten ? 
  • Natürlich müssen diese nach modernen betriebswirtschaftlichen Standpunkten geführt werden, nur man nimmt halt den Druck Gewinne machen zu müssen
Eine schwarze Null reicht und man kann langfristige Entscheidungen treffen ohne auf den Aktienkurs von Morgen schauen zu müssen.

[...]

Was ist "Volkseigentum" ?


Zitat:

 [...]

Als Volkseigentum (im weiteren nichtsozialistischem Sinne) werden manchmal auch Dinge benannt, an denen überhaupt kein privates Eigentum 
  • Luft zum Atmen, 
  • Sonnenlicht, 
  • Wind
  • usw.
begründet werden kann oder die dem Rechtsverkehr entzogen sind.

 [...]

Wirtschaftlich unterscheidet sich das Volkseigentum von dem herkömmlichen öffentlichen Eigentum, das die öffentliche Hand an  
  • Wäldern, 
  • Stränden, 
  • Meeren, 
  • Straßen, 
  • Schulen,
  • Krankenhäusern 
  • usw. 
begründen kann, dadurch, 
  • dass beim Volkseigentum die öffentliche Hand das Eigentum nicht zuvörderst selbst nutzen will
oder
  • dieses von privater Nutzung überhaupt ausschließen will, 
sondern
  • durch die Verleihung von Nutzungsrechten an Bürger[1] und Betriebe[2] 
eine Fremdbewirtschaftung in den durch 
  • Gesetz, 
  • Verleihungsakt 
oder durch
  • einen Planungsträger 
vorgegebenen (!)  Grenzen erstrebt
  • (sog. Zuführung einer gesellschaftlichen Nutzung)

[...]

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