"Spielsuchtsummen":
70 % für den Bund ?
15 % für die Betreiber ?
15 % für die Kommunen ?
novum.medien-mittweida.de
Zitat
[...]
Über die Spielvergnügungssteuer bestimmt jede Kommune selbst, wie viele Abgaben seitens der Spielhallenbetreiber abzuführen sind.
(...)
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