Samstag, 10. März 2012

Royal Herz As



"Spielsuchtsummen":


70 % für den Bund ?

15 % für die Betreiber ?

15  % für die Kommunen ?


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novum.medien-mittweida.de

Zitat

[...]

Über die Spielvergnügungssteuer bestimmt jede Kommune selbst, wie viele Abgaben seitens der Spielhallenbetreiber abzuführen sind.

(...) 
 
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