Prüfungsordnung (PO):
bis spät. WS 2008 aktuell überarbeitet:
bis spät. WS 2008 aktuell überarbeitet:
- Ablauf: sP, sP, mP , sp, mP
- mit Anmeldung erfolgt automatische Anmeldung zur Vorlesung + Klausur
- Paragraph 6 => gleichzeitig, bedingte Anmeldung zur Wdh.-Klausur
- Abmeldung erfolgt aktiv + aktive Abmeldung der Wdh.Klausur => bei Fr. Schulz/Fr.Walder, bis 1 Woche vorher, auch online, ohne Begründung
- nicht bestanden wenn: nicht erschienen + Rücktritt während der Prüfung (außer Krankheit mit Attest) + Täuschungsversuch + Störung des ordnungsgemäßen Ablaufs
- bei Nichtbestehen => automatische Anmeldung für Wdh.Klausur (=2.Versuch) + Wdh. der Wdh (=3.Versuch)
- => nach erfolglosem 3.Versuch => Wdh. des gesamten Moduls (z.B. Statistik + TDP), s.a. Modulkriterien => ergo: keine Zwangsexmatrikulation wie bei den Diplomern (s.a. Paragraph 22 der PO)
- bei Diplomarbeiten: Stehlen vom geistigen Gut ohne Quellenangabe => bis zu 50.000 Euro oder Exmatrikulation => Aberkennung von Prüfungen auch bis 5 Jahre nach Erhalt der Urkunde
- Wdh - Fächer SS => SS ! WS => WS !
- Klausurphase: 2 sP +1 mP!
- bis nach Tagen u. Wochen mündliche Prüfung: Professor + Beisitzer, weniger als 60 Teilnehmer
- 37 Module feste Abfallstoffe
- 34 Module Abwasser
- 40 Module Bodenschutz & Wasserwirtschaft
- bis jetzt 80% Bachelor-Studiengang
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