Dienstag, 21. Oktober 2008

Bürgerliches Recht

Vorlesung 21.10.2008

Literatur
:
  • Recht für Ingenieure (Frenz, Müggenbrock)
  • BGB (5-10Euro)
Klausur:
  • in der vorlesungsfreien Zeit
  • letzte mal mit multiple-choice
  • 2 Fragen / Fälle aus dem Buch
  • Kombination zwischen BGB und "Recht für Ing."
  • für Klausur sind nur die ersten zwei Bücher vom BGB relevant
Teilnahmebestätigung:
  • 3 Termine mit Teilnehmerliste ?
Schlagwörter:
  • Recht formuliert die Spielregeln des Miteinanders
  • DIN, VDE
  • Straf- & Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Zivilrecht: vom Amtsgericht bis Bundesgerichtshof
  • Öffentliches Recht: vom Verwaltungsgericht bis zum Verwaltungsgericht (Leipzig)
  • Strafrecht
  • Strafrecht => verselbständigt => Teil des Öffentlichen Rechts => Rückwirkungsverbot ß
  • EU-Recht = Völkerrecht
  • Systematik begreifen
  • Struktur verstehen
  • dann bin ich eingeschlafen bis meine Nachbarn zu meiner rechten Seite mich unsanft geweckt haben
  • Zivilrecht = Privatrecht = Bürgerliches Recht = Individualrecht
  • BGB ist in fünf Büchern aufgeteilt
  • Verbraucherschutz
  • Handelsrecht
  • Rechtsnorm finden => Zugang zum BGB
  • § 433 BGB = Kaufvertrag
  • "Herr Müller ist ein Arschloch" => Wideruf oder Schadensersatz
  • Suche nach Normen
  • in der Vorlesung werden Klausurfälle behandelt
  • teilweise, so der Dozent, ist es besser die Vorlesung zu besuchen, als das Buch zu lesen
  • Substitutionstechnik / -arbeit
  • Lebensverhalt auf Abstraktionsniveau bringen => Wort für Wort
... verdammt, beschissener Stift und der Rechtsanwalt ist so schnell, ich kann meine eigene Schrift nicht mehr lesen !

1) Anschlussgründung ?

1) Bildung des Obersatzes
  • Wer - ( Gläubiger)
  • Gegen wen - (Schuldner / Anspruchsgegner)
  • Was - (Anspruchszeit)
  • Woraus - (Anspruchsgrundlage = gesetzliche Norm, aus der sich der Anspruch ergibt)
2) Anwendung der Substitutionstechnik
Anspruchsgrundlage (ALG) bilden (§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)
Voraussetzung der Anspruchsgrundlagen finden
Genannte Voraussetzungen definieren
Substitution der tatsächlichen Begebenheit (des Sachverhalts)
Ergebnis

3) Prüfungsreihenfolge

Subordinationstheorie:
  • Über-Unterordnung ÖR
  • Gleichordnung ZR
ÖR:
  • Bergrecht
  • AbfallR
  • SteuerR
  • BeamtenR
ZR:
  • allgemeines Zivilrecht (BGB)

Prüfungsaufbau vertraglicher Ansprüche

I Anspruch entstanden

1. Vertragsschluss = Willenseinigung
  • a) durch persönliche Erklärungen der Parteien
  • b) durch Vertreter
2. Keine Nichtigkeitsgründe

II Anspruch

1. "Mist, kann er nicht die Folien untereinander auf dem Overheadprojektor legen ?"

2. "immer diese Hetze"

3. "besser wäre es, alles im L²P-Lernraum abzulegen, dafür ist der doch da !"

4. Einseitige rechtsverändernde Erklärung: z.B:
5. Rücktritt infolge von schlechter Leistung

6. Auflösende Bedingung (§ 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung);
Zeitablauf (§ 163 Zeitbestimmung) und ähnliches

7. Wegfall d. Geschäftsgrundlage

III Anspruch durchsetzbar

1. Keine einstehenden Einreden ?
2. Die Durchsetzung des Anspruches darf nicht gegen Treu und Glauben verstoßen § 242 Leistung nach Treu und Glauben

IV Rechtsfolge: Leistung muss erbracht werden (Hauptleistungspflicht)
  • 240.000 GmbH's
  • + KG's
  • + AG's
  • juristische Personen => man kann sie nicht sehen
  • juristische Personen haben Organe, genauso haben GmbH's Organe
  • jede GmbH's muss einen Geschäftsführer (= Organ), diese sind dann wieder natürliche Personen
  • => juristische Personen können sich nicht strafbar machen
  • => die GmbH's können sich nicht strafbar machen

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