Umweltmanagement Grundlagen
Vorlesung 2
30.10.2008
Vorlesung 2
30.10.2008
Schlagwörter & Notizen:
F: Entscheidungsverfahren d. EU im Umweltschutz
F: Politische Gremien d. EU
F: EK-Generaldirektion (GD)
F: Umweltaktionsprogramm der EU
F: 6. Umweltaktionsprogramm 2002
F: Rechtsarten
F: Gliederung von Umweltgesetzen nach Wirkbereichen
.... super, Hausmeister kommt: "wo liegt das Problem ?" ... die Administratorin: "Bis 21 habe ich Dienst und muss danach abschließen" ... hmm, die scheint neu zu sein, nimmt alles sehr genau ... Fakt ist, dass die Administratoren nie bis Mitternacht bleiben ... den Rest der Zeit kommt ab und zu der Hausmeister vorbei und schaut nach dem Rechten ;-))
F: Instrumente der Umweltrechte
F: Umwelt & Planung
F: Gesetze, Verordnung, Verwaltungsvorschriften
F: Bundesgesetz
F: Abwasserabgabengesetz, Klausur
1)
- F = Folie
- dies ist das tägliche Handwerkszeug eines Ing., der als Umweltbeauftagter für das Umweltamt, bei einem Unternehmen oder für eine Kommune arbeitet (s.a. Arbeitsgebiete)
- Bsp. für juristische Fragen
- Agenda 21
- Gesetze gelten unmittelbar
- Verwaltungsvorschriften für Verwaltung => Zulassungsvorschriften
- Europarecht
- Bundesrecht
- Landesrecht
- Kommunales Satzungsrecht
- Dienstkörperschaften
- Bsp: Bauvorhaben, Bebauungsplan (komm.Gesetz), Fluchtlinien
- wird immer wichtiger
- Lobbyisten überall
- fast jeden Tag eine neue Nachricht in der Presse
- gestern vor dem Hintergrund der Automobilindustrie, sie will höheren Absatz
- Europarat (ungleich) Rat der Europäischen Union
- seit 1974
- s. Steinmeier
- pol. Leitlinien
- qualifizierte Mehrheit
- 27 Kommissare
F: Entscheidungsverfahren d. EU im Umweltschutz
F: Politische Gremien d. EU
F: EK-Generaldirektion (GD)
F: Umweltaktionsprogramm der EU
F: 6. Umweltaktionsprogramm 2002
- strategische Konzepte
- vier Schwerpunkte
- Auftrag zur Vorlage: vertiefte thematische Grundlagen
- Wasserrahmenrichtlinie (sorgt für chem. guten Zustand => Meeresumwelt) + Tochterrichtlinie
F: Rechtsarten
- Öffentliches und Privates Recht
- Staatsrecht / Verfassungsrecht / Umwelthaftungsrecht
- Strafrecht
- alle Straftaten gegen Umwelt im Strafgesetzbuch !
- Verfüllungsmaterial in den neuen Ländern
- Frontal 21: ist unser Grundwasser gefährdet ?!
- Umweltbeauftragter + Geschäftsführer eines (Umwelt)unternehmens stehen immer mit einem Bein im Gefängnis => bei Verdacht kommt es zu Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr => VO ändern sich nicht jeden Tag, aber man muss sich immer auf dem neuesten Stand der Dinge halten
- im Sinne des Genehmigungsbescheids gehandelt ?
- strafrechtliche Relevanz ?
- Tongruben, Verfüllung, Bodenschutzgesetze
- Umweltprivatrecht
- Haftung (s. Windfracht, genetisch modifizierter Mais)
- der Bund darf Gesetze erlassen, solange die Länder nicht schon Gesetze erlassen haben
- Bundesgesetze enthalten Ländercharakter
- Bund
- Land
F: Gliederung von Umweltgesetzen nach Wirkbereichen
- viele Abkürzungen lernen
- Privat, Raum, Anlagen, Produkt, Stoff, Medien, Strafen
- spez. Eindringung
- RWTH plant große Areale: Campus Melaten West
- Eingriffe in die Natur => Quantifizierung (Bemessung) , Veränderung von Bodenbeschaffenheit
- Listen für Bodenbepflanzung, Biotope => Wertziffern
- manchmal auch monetäre Beträge
- Melaten: 37 ha Einbautiefe, 63 ha nach neuer .... ?
- Naturverlust => Ausgleich: naturnaher Zustand => umliegende Flächen müssen aufgekauft werden (Heckenschutz etc)
.... super, Hausmeister kommt: "wo liegt das Problem ?" ... die Administratorin: "Bis 21 habe ich Dienst und muss danach abschließen" ... hmm, die scheint neu zu sein, nimmt alles sehr genau ... Fakt ist, dass die Administratoren nie bis Mitternacht bleiben ... den Rest der Zeit kommt ab und zu der Hausmeister vorbei und schaut nach dem Rechten ;-))
F: Instrumente der Umweltrechte
F: Umwelt & Planung
- jeder Bauplan muss mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgeglichen werden
F: Gesetze, Verordnung, Verwaltungsvorschriften
- Hochschulbibliothek - Zugriff auf DIN-Normen => die kosten normalerweise so um die 30-70 Euro !!!
- Bundes - Landesgesetz
- Bund bemüht sich um ein einheitliches Umweltgesetzbuch
- zur Zeit besteht dieses Werk schon aus 1000 Seiten
- zentrale rechtliche Grundlage: WGH
- selbst wenn man ein Kühlsystem baut, in dem entnommenes Wasser nicht kontaminiert wird, so muss es aufgrund von Temperaturerhöhung genehmigt werden
- gilt dieses nur, wenn man es nach Verwendung unter Umgehung des Kanalnetzes imBoden versickern lässt ???
- Zentrale Rechtsgrundlage (KrW-/AbfG)
- Deponieklasse (I-IV)
- Zentr. BmSchG
F: Bundesgesetz
F: Abwasserabgabengesetz, Klausur
- 1978
- unter ökologischer und ökonomischen Gesichtspunkten einer der Kerngesetze
- ökologische Lenkungsfunktion
- Einleitung von Wasser
- 4.Novelle von WHG
- Einleitung ist erlaubnispflichtig
- die Schadstofffracht muss den Mindeststandards entsprechen
- WHG, § 7a, AbwV, Anhang 23
- Bsp: für jeden Betreiber/Betrieb gilt ein ein spezieller Anhang
- CSB, BSB, N, P, CW, Fischgiftigkeit etc.
- §1 Grundsatz
- §3 Bewertungsgrundlage
- Schadeinheiten
1)
- Abwasser einer MBA (mech. biol. Abfallbehandlungsanlagen)
- Einleitung in den Fluss
- wasserrechtliche Erlaubnis
- CSB = 80 mg/l
- Nges = 40 mg/l
- Pges = 3 mg/l
- Entsprechen die überwachten Werte den Mindestanforderungen nach §7 WHG ? Ja !
- (Vergleich mit Optiker => Annahme: mit der Brillenstärke x dürfen sie 80km/h fahren. Laut StVO darf man hier 100km/h fahren)
- Berechnen Sie die Summe d. Schadeinheiten
- Ermittlung der Schadeinheiten: §4 Ermittlung auf Grund des Bescheides
- Bescheid = wasserstoffrechtliche Erlaubnis
- (SE) = Schadeinheiten in Jahresbilanz
- Erhöhung der Schadeinheiten bei Übertretungen
- AbwAG §4
- vomhundertsatz / Erhöhung der SE
- Restschmutzhalbierung
- Aufgaben des Ing. !!!
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